Tina Administratorin

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 860 Wohnort: 41464 Neuss
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Verfasst am: 05.11.2007, 01:44 Titel: Info-Tierschutz in Sri Lanka |
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Info-Tierschutz in Sri Lanka
Betreff: Tierschutz in Sri Lanka Hintergrund Liste
Liebe Frau Kowalzick,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung wegen des Tierschutzes in Sri Lanka.
Ich habe inzwischen zwei Seiten Hintergrundsmaterial und eine Unterschriftenliste an den deutschen Botschafter Herrn Weerth zusammengestellt.
Vielleicht können Sie ja den Text für eine Internet-Seite noch umgestalten. Die Forderungen, die mit der Gesetzesänderung zusammenhängen, sollten allerdings enthalten sein.
An Bilder von Tieren in Sri Lanka habe ich nur einen Elefant ausgewählt, kann aber bei Bedarf noch andere einskannen.
Ich habe die Vorstellung, die Unterschriften bis zum 2. Dezember zu sammeln, und inzwischen Presseartikel zu verfassen, und dann um den Jahreswechsel die Unterschriften zu überreichen.
Ich bedanke mich erstmal im Voraus sehr, dass Sie mitmachen und auch noch Kontakte zu anderen Interessierten Erwachsenen und jungen Erwachsenen vermitteln.
Mit besten Grüßen aus Bonn
Signe Kirde
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TIERSCHUTZ FÖRDERT SOZIALE KOMPETENZ
TIERSCHUTZ FÖRDERT MITGEFÜHL
TIERSCHUTZ IST GEWALTPRÄVENTION
TIERSCHUTZ IST MENSCHENSCHUTZ
www.schule-und-tierschutz.de
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Frau Signe Kirde, Bonn Bonn, 28.10.07
1. Etablierung des „National Animal Welfare Act“ in Sri Lanka
Während eines Aufenthalts in den beiden größten Städten Sri Lankas, Colombo und Kandy, anläßlich des Workshops „Buddhismus und Jugend“ im August 2007, wurde ich von Mitgliedern der German Dharmaduta-Gesellschaft gebeten, auf aktuelle Ereignisse in Sri Lanka hinzuweisen, die die Verbesserung des Tierschutzes betreffen und deren Umsetzung von internationalem Interesse ist.
Die Geschichte der German Dharmaduta Society, die seit 50 Jahren Inhalte des Theravada-Buddhismus und Techniken der Versenkung (Meditation) in Deutschland durch singhalesische Vertreter lehrt, geht auf den deutschen Buddhisten Paul Dahlke (1865-1928) zurück, den Begründer des Buddhistischen Hauses in Berlin-Frohnau.
In vielen Entwicklungsländern wie Somalia, Sudan oder dem Irak fehlt noch völlig eine Gesetzgebung, die der Ehrfurcht vor dem Leben und dem ethisch begründeten Tierschutz eine rechtliche Form gibt. Anders im Inselstaat Sri Lanka, wo in der britischen Kolonialzeit (damals Ceylon) bereits Gesetzesgrundlagen geschaffen wurden: nun gibt es eine Gesetzeseingabe, ein völlig veraltetes Gesetz zur Bestrafung von Tierquälerei („Prevention of Cruelty to Animals Ordinance“, No. 13, von 1907) durch ein neues, wirksames Gesetz zu ersetzen. Das alte Gesetz sieht eine Höchststrafe von nur 100 singhalesischen Rupien (=67 Cent) bei Verletzung, Quälerei und absichtlichem, sinnlosem Töten von Tieren vor.
Die Eingabe zur Gesetzesnovelle wurde vor sechs Jahren von Vertretern singhalesischer Vereine wie der „Kandy Humanitarian Society“, der bereits erwähnten „Dharmaduta Society“, dem „Vegan Sri Lanka“, dem Verband „Gelgava Mithoro“ („Freunde der Ochsen“, wobei Handelsgüter traditionell mit dem Karren durch den Autoverkehr gezogen werden), „Sathva Mithra“ (der „Tierfreund“) und der „Sri Lanka Vegetarian Association“ getätigt. Es wurde bereits von verschiedener Seite darauf hingewiesen, dass auch eine Strafe von 100 000 singhalesischen Rupien (ca. 670 EUR) wenig Eindruck mache auf Menschen, die finanziellen Gewinn mit Fallenstellen, Massentierhaltung, Tiertransporten, Züchten und Schlachten von Fischen, Hühnern, Ziegen und Schweinen, pharmazeutischen Experimenten und Vivisektion erzielen. Vorgeschlagen wird daher, sich auch in und außerhalb Sri Lankas an der Kampagne unter dem Stichwort Animal Welfare Act Sri Lanka zu beteiligen:
Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen
>Ersetzung des Gesetzes aus der Kolonialzeit durch ein wirksames Gesetz mit einer Höchststrafe von mindestens 100000 Rs (ca. 670 EUR)
>Einrichtung einer unabhängigen Institution für die Beobachtung von Tierschutz-relevanten Entscheidungen (National Animal Welfare Authority, d.h. eines Tierschutzbeirates)
>Neu-Definition des Begriffes „Tier“ unter ethischen Gesichtspunkten, da aktuell nach der Rechtslage Tiere als Sachen angesehen werden (wobei über den Begriff „artgerecht“ noch Klärungsbedarf herrscht)
>Einführung einer rechtskräftigen „Duty of Care“, d.h. einer Auflage für professionelle Tierhalter und Tierpfleger
>Regelwerk und Kontrollinstanzen durch die unabhängige Institution (Animal Welfare Authority) bei wissenschaftlichen Tierversuchen und Hausschlachtung
2. Zum Hintergrund:
Bereits Mahatma Gandhi sagte, daß die moralische Größe einer Nation sich daran messen lasse, wie sie mit den Belangen von Tieren umgeht. Ein wesentlicher Begriff aus den indischen Religionen Buddhismus und Jinismus, den Gandhi mit seiner politischen Form Satyagraha (Sanskrit: „Festhalten an der Wahrheit“) prägte, ist die völlige Gewaltlosigkeit, bzw. das „Nichtverletzen“ (ahimsâ). Es ist festzuhalten, daß in Südasien verschiedene wirtschaftsethische Konzepte bezüglich des Eigentums, insbesondere bezogen auf agrarische Güter und ihre Technologien überliefert sind; diese sind in verschiedenen Religionen mit klassischer, schriftlicher Tradition dokumentiert (Buddhismus,
Hinduismus, Jinismus, Sikhismus, Islam) oder mündlich überliefert (prior art bei indigenen Völkern, z.B. Adivasi). Diese Konzepte sind Grundlagen des gemeinschaftlichen Lebens der agrarischen „Erwerbsstände“ und der städtischen Händlerorganisationen. Der rechte Lebensunterhalt gemäß der buddhistischen Lehre (in Pali sammâ-âjîva), fordert von den Laien einem Broterwerb nachzugehen, der niemandem Schmerzen oder Nachteile bringt. Unvereinbar mit einem rechten Leben gemäß der buddhistischen Ethik sind die Berufe oder Tätigkeiten Fallensteller, Vogelfänger, Schlachter, Jäger, Fischer, Räuber und Scharfrichter. Weniger gut untersucht sind historische Grundlagen individueller oder gemeinschaftliche Rechte auf “geistiges Eigentum“ vor der Kolonialzeit bezüglich Saatgut und Zuchtvieh, wie z.B. Züchtermonopole und Lizenzen. Im Sinne des buddhistischen Ethik ist es eine Aufgabe der Zivilgesellschaft (in Sri Lanka und anderen buddhistischen Ländern der „Sangha“, d.h. die Gemeinschaft von Mönchen, Nonnen. Männlichen und weiblichen Laien), an der Verwirklichung der Gebote der Religion (dharma) mitzuwirken. Ein beliebter buddhistischer Rezitationstext ist „Mettâsutta“, d.h. das Sûtra von der Güte:
„Was immer es gibt an Lebewesen –
ob sie umherzieh’n mögen oder standfest,
flach ausgestreckt sind oder hochgestaltig,
klein oder mittel, schwächlich oder handfest,
vor Augen oder im Verborgenen,
hier in der Nähe oder fern daheim,
geboren oder erst noch im Entstehen -:
Die Wesen alle mögen glücklich sein.
Gleich einer Mutter, die den eignen Sohn,
den einzigen, beschützt mit ihrem Leben,
soll gegenüber allen Wesen er den Geist
von Schranken frei zu machen streben.
Strophen 4-5,7, Suttanipata 143-152, Schumann: Handbuch Buddhismus (2000), S.93.
3. Aktionsplanung Winter 2007:
Ich möchte Sie auffordern, Unterschriftenlisten, Briefe und Artikel zur Unterstützung der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen (den National Animal Welfare Authority Act in Sri Lanka) bis 2. Dezember 2007 zu verteilen. Geplant sind bis Ende 2007 kurze Meldungen über diese Thematik in der deutschsprachigen und englischsprachigen Presse (einschließlich der singhalesischen) und Unter-schriftenlisten an den singhalesischen Präsidenten seine Exzellenz Mahinda Rajapakse, den Bot-schafter in Deutschland, seine Exzellenz H.E.M.Jayantha Palipane, den deutschen Botschafter in Colombo, Herrn Jürgen Weerth, und den Minister für ausländische Angelegenheiten, Herrn Rohitha Bogollogama.
Unterschriftenlisten sind anzufordern und zurückzusenden bei skirde(at)googlemail.com oder kirde(at)web.de oder schriftlich
Signe Kirde c/o IOA, Indologie, Regina-Pacis-Weg 7 , 53113 Bonn
oder Signe Kirde, Ludwigstr. 6, 35390 Giessen.
Weiterführende Literatur:
Granville Dharmawardena: Anerkennung der Wiedergeburt durch die Wissenschaft. Berlin 2002 (Sacitta Verlag).
Erik H. Erikson: Gandhis Wahrheit. Frankfurt 1978.
German Dharmaduta Society (Hg)/ Paul Dahlke: Was ist Buddhismus und was will er? Colombo/Berlin 2001.
Hans Wolfgang Schumann: Handbuch Buddhismus. Die zentralen Lehren. Ursprung und Gegenwart. München 2000, Hugendubel.
(IN ENGLISCH)
Janaka Perera: WORLD ANIMAL DAY. October 4: Enact Animal Welfare Bill without further Delay, in:www.asiantribune.com
GANDHI, M.K. (1927): The Story of my Experiments with Truth. Autobiography. Translated from Gujarati by Mahadev Desai. Ahmedabad.
SCHMITHAUSEN, L.(1991): The Problem of Sentience of Plants in Earliest Buddhism. Tokyo. (Studia Philologica Buddhica Monograph Series VI. 6).
SCHMITHAUSEN, L. (1997): The Early Buddhist Tradition and Ecological Ethics. In: Journal of Buddhist Ethics 4, 1-74.
************************************************************* _________________ "Wenn WIR es schaffen, unseren Kindern vorzuleben, dass
alles was lebt beseelt ist und dass wir diese Leben
schützen und respektieren und ihm das geben und schützen
was es zum Leben benötigt und was Gott ihnen gegeben hat,
haben wir EINEN TEIL VON GOTTES WILLEN vollbracht. Wenn
wir dieses Wissen auch an unseren NÄCHSTEN weitergeben,
sind wir schon eine kleine Minderheit. Wenn aus der
kleinen Minderheit, eine NEUE Bewegung zur Freiheit allen
Lebens, was GOTT geschaffen hat heran wächst, sehe ich,
dass wir es schaffen werden, unseren tierischen Mitgeschöpfen
ein artgerechtes Leben auf Erden zu bieten. So will es GOTT,
der Schöpfer des unendlichen Universums und ALLEN Lebens."
(von Tina Weldle) |
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