Tina Administratorin

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 860 Wohnort: 41464 Neuss
|
Verfasst am: 30.11.2006, 23:07 Titel: Bundesverwaltungsgericht entscheidet pro Tierqual |
|
|
Bundesverwaltungsgericht entscheidet pro Tierqual -
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem „Schächturteil“ eine Entscheidung gefällt, die aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes das Staatsziel „Tierschutz“ aushöhlt. Am Beispiel des rituellen Schlachtens ohne Betäubung (Schächten) wog das Gericht das Verfassungsgut „Tierschutz“ gegen die Grundrechte der Religionsfreiheit und freien Berufsausübung ab. Im konkreten Fall befasste sich das Gericht mit der Frage, ob muslimischen Metzgern die Ausnahmegenehmigung für das Schlachten ohne Betäubung versagt werden kann. Nach dem heutigen Urteil ist dies nicht zwingend möglich. „Diese Entscheidung ist eine Niederlage für den aktiven Tierschutz in Deutschland. Jedes Schlachten ohne Betäubung ist mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für das Tier verbunden. Dieses Urteil hat zur Folge, dass tausendfaches Tierleid nun auch noch den obersten richterlichen Segen hat“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Quelle:
http://www.tierschutzbund.de/02244.html _________________ "Wenn WIR es schaffen, unseren Kindern vorzuleben, dass
alles was lebt beseelt ist und dass wir diese Leben
schützen und respektieren und ihm das geben und schützen
was es zum Leben benötigt und was Gott ihnen gegeben hat,
haben wir EINEN TEIL VON GOTTES WILLEN vollbracht. Wenn
wir dieses Wissen auch an unseren NÄCHSTEN weitergeben,
sind wir schon eine kleine Minderheit. Wenn aus der
kleinen Minderheit, eine NEUE Bewegung zur Freiheit allen
Lebens, was GOTT geschaffen hat heran wächst, sehe ich,
dass wir es schaffen werden, unseren tierischen Mitgeschöpfen
ein artgerechtes Leben auf Erden zu bieten. So will es GOTT,
der Schöpfer des unendlichen Universums und ALLEN Lebens."
(von Tina Weldle) |
|