Tina Administratorin

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 860 Wohnort: 41464 Neuss
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Verfasst am: 08.05.2006, 09:48 Titel: Tierschutz in die EU-Verfassung |
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Tierschutz in die EU-Verfassung
Erstes Ziel erreicht:
Tierschutz in EU-Verfassung verankert - Rechtsprechung muss folgen!
Fordern Sie dies mit Ihrer Petition!
Am 18. Juni 2004 haben sich die Staats- und Regierungschefs in Brüssel
auf die EU-Verfassung geeinigt und werden diese voraussichtlich am 20.
November 2004 in Rom unterzeichnen. Tatsächlich hat auch der
Tierschutz Eingang gefunden. Die Kampagne »animals`constitution«, die
wir im April 2003 gestartet haben, war also erfolgreich! An dieser Stelle
nochmals vielen Dank an alle, die sich daran beteiligt haben.
Ursprünglich war beabsichtigt, dass die Verfassung am 1. November 2006
in Kraft tritt. Doch nachdem sich insbesondere Frankreich und die
Niederlande in einer Volksabstimmung gegen diese EU-Verfassung
ausgesprochen haben, ruht das Inkraftsetzungsverfahren bis auf
weiteres.
Rückblick: Mehr als 80.000 Petitionen
Die bis Juli 2004 gesammelten weit mehr als 80.000 Petitionen wurden an
den Präsidenten des Konvents - der die Verfassung erarbeitete - und
anschließend an alle Staats- und Regierungschefs übergeben. Die nach
Juli 2004 gesammelten Petitionen werden an die jeweiligen
Ratspräsidenten übergeben. Die Petitionen fordern den Ratspräsidenten
auf, zum Ende seiner Amtszeit einen öffentlichen Bericht vorzulegen.
Dieser soll dokumentieren, ob das beschlossene Unionsziel Tierschutz
bereits Auswirkungen auf die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs und die Rechtsvorschriften der EU zeigt.
Am 1. Januar 2006 hat Österreich die Ratspräsidentschaft in der EU
übernommen. Am 1. Juli 2006 folgt Finnland, am 1. Januar 2007
Deutschland, am 1. Juli 2007 Portugal und am 1. Januar 2008 Slowenien.
Aktueller Wortlaut in der EU-Verfassung
Der Tierschutz wird nun in Artikel III-121 (ehemals Artikel III-5a) mit
folgendem Wortlaut verankert:
»Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den
Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung,
technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die
Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als
fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei
die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der
Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle
Traditionen und das regionale Erbe.«
Rechtsprechung muss folgen:
Somit steht der Tierschutz als Unionsziel neben dem Gebot der
Gleichstellung von Männern und Frauen, der Bekämpfung von
Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale und dem Umweltschutz.
Die rechtlichen Auswirkungen dieses Artikels sind deshalb mit den Folgen
der Staatszielbestimmung Tierschutz in Artikel 20 a im deutschen
Grundgesetz vergleichbar.
EU und Mitgliedstaaten sind nun durch die EU-Verfassung gefordert, Tiere
als fühlende Wesen in der Rechtsprechung, bei der Ausgestaltung der
Rechtsvorschriften und der politischen Programme zu berücksichtigen.
Auch erlaubt das Unionsziel, in Konfliktfällen zwischen Tierschutz und
anderen Interessen eine Abwägung zugunsten der Tiere vorzunehmen.
Zwar räumt Artikel III-121 ein, dass hierbei nationale Vorschriften und
Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden dürfen, doch
sind diese nicht als bindend zu betrachten.
Letztlich wird aber erst eine veränderte Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs zugunsten der Tiere den tatsächlichen Erfolg von Artikel
III-121 belegen.
Erfahrungsgemäß wird sich eine Rechtssprechung zugunsten der Tiere
nicht automatisch einstellen, sondern hier sind Tierrechtler und
Tierschützer erneut unermüdlich gefordert, den Anspruch der Tiere in
Konfliktfällen durchzusetzen. Ohne jeden Zweifel wäre die
Tierschutz-Verbandsklage, wie sie zurzeit in Deutschland bereits politisch
diskutiert wird, auch auf EU-Ebene das einzig richtige Kontrollinstrument.
Doch bis es soweit ist, werden noch Jahre vergehen!
Deshalb:
http://www.animals-constitution.info läuft weiter: Machen Sie mit! Schicken Sie eine weitere Petition!
Auch wenn die Verfassung vorerst nicht in Kraft treten wird, so stellt sie schon heute einen Konsens zwischen EU und Mitgliedstaaten dar. Folglich
hat die Stärkung des Tierschutzes durch Artikel III-121 schon jetzt ihren
Niederschlag in Rechtsvorschriften und Rechtsprechung zu finden! Diese Forderung in Verbindung mit der Streichung der o.g. Einschränkungen
werden wir einschließlich der eingegangenen Petitionen alle sechs Monate
erneut an den Vorsitzenden des EU-Ministerrats und in Nachfolge an den
Ständigen Präsidenten der EU übermitteln.
Lassen Sie uns noch einmal gemeinsam erfolgreich für die Rechte der
Tiere eintreten! Jede Petition zählt! Unterzeichnen Sie das Schreiben an
den amtierenden Ratspräsidenten. Fordern Sie mit Ihrem
Petitionsschreiben ein:
1. den Schutzanspruch der Tiere als fühlende Lebewesen bei Gericht,
Rechtsetzungsverfahren und in politischen Programmen sowie
2. die Streichung des Satzes in Artikel III-121: ...» sie
berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die
Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse
Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.«
Quelle:
Petition unterzeichnen:
http://animals-constitution.info/de/formular.html _________________ "Wenn WIR es schaffen, unseren Kindern vorzuleben, dass
alles was lebt beseelt ist und dass wir diese Leben
schützen und respektieren und ihm das geben und schützen
was es zum Leben benötigt und was Gott ihnen gegeben hat,
haben wir EINEN TEIL VON GOTTES WILLEN vollbracht. Wenn
wir dieses Wissen auch an unseren NÄCHSTEN weitergeben,
sind wir schon eine kleine Minderheit. Wenn aus der
kleinen Minderheit, eine NEUE Bewegung zur Freiheit allen
Lebens, was GOTT geschaffen hat heran wächst, sehe ich,
dass wir es schaffen werden, unseren tierischen Mitgeschöpfen
ein artgerechtes Leben auf Erden zu bieten. So will es GOTT,
der Schöpfer des unendlichen Universums und ALLEN Lebens."
(von Tina Weldle) |
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