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Tina Administratorin

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 860 Wohnort: 41464 Neuss
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Verfasst am: 19.04.2005, 09:50 Titel: Tollwutimpfung alle drei Jahre ist genug! Erfolg 2005!!! |
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An die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Frau Renate Künast
Petition-Tollwutimpfung alle drei Jahre ist genug!
Sehr geehrte Frau Ministerin,
wir appellieren an Sie als Bundesministerin mit der Zuständigkeit für Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung, die Impfvorschriften der Tollwutverordnung zu überprüfen und zu ändern. Die Tollwutverordnung läßt nur die jährliche Wiederholungsimpfung der Katzen und Hunde als „wirksamen Impfschutz“ gelten. Es ist jedoch seit Jahrzehnten nachgewiesen, daß Katzen und Hunde durch die Impfung sehr viel länger als ein Jahr gegen eine Tollwutinfektion geschützt sind. Dazu liegen sowohl wissenschaftliche Studien als auch eigene Daten der Impfstoffhersteller vor. Mehrjährigen Schutz verleihen auch deutsche Haustier-Tollwutimpfstoffe.
Wir Tierhalter/innen sind bereit, unseren Beitrag zu leisten zur weiteren Bekämpfung der Tollwut in Deutschland und Europa. Doch wir wehren uns dagegen, daß unsere Haustiere jährlich geimpft werden müssen mit Tollwutimpfstoffen, die nachweislich sehr viel länger schützen als nur ein Jahr. In den USA, wo Tollwut regional bei Wildtieren weit stärker verbreitet ist als in Deutschland, gilt überwiegend die dreijährliche Impfung. Die langjährigen Erfahrungen etwa in Kalifornien beweisen, daß der Schutz von Mensch und Tier durch dreijährliche Tollwutimpfungen bestens gewährleistet ist. Verlängerte Impfabstände vermindern zudem das Risiko von Impfschäden (Beispiel: Impfsarkome).
Wir bitten Sie, Frau Ministerin, zugunsten der Tierhalter/innen und der Haustiere tätig zu werden und die Tollwutverordnung zu ändern, so daß die dreijährliche Tollwutimpfung als „wirksamer Impfschutz“ gemäß Tollwutverordnung anerkannt wird.
Ich unterstütze diese Petition:
Petition mit Unterschriftenliste zum runterladen:
http://www.haustierimpfung.de/twpetschreiben.htm
Unterschriften Aktion:
http://www.haustierimpfung.de/twpetition_unterschriften.pdf _________________ "Wenn WIR es schaffen, unseren Kindern vorzuleben, dass
alles was lebt beseelt ist und dass wir diese Leben
schützen und respektieren und ihm das geben und schützen
was es zum Leben benötigt und was Gott ihnen gegeben hat,
haben wir EINEN TEIL VON GOTTES WILLEN vollbracht. Wenn
wir dieses Wissen auch an unseren NÄCHSTEN weitergeben,
sind wir schon eine kleine Minderheit. Wenn aus der
kleinen Minderheit, eine NEUE Bewegung zur Freiheit allen
Lebens, was GOTT geschaffen hat heran wächst, sehe ich,
dass wir es schaffen werden, unseren tierischen Mitgeschöpfen
ein artgerechtes Leben auf Erden zu bieten. So will es GOTT,
der Schöpfer des unendlichen Universums und ALLEN Lebens."
(von Tina Weldle)
Zuletzt bearbeitet von Tina am 10.03.2007, 21:24, insgesamt 4-mal bearbeitet |
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Tina Administratorin

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 860 Wohnort: 41464 Neuss
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Verfasst am: 19.01.2006, 00:49 Titel: Bitte weiterleiten! Deutsche Tollwutverordnung geändert! |
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Update Januar 2006
Deutsche Tollwutverordnung geändert!
Jährliche Tollwutimpfung
wird nicht mehr verlangt!
Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) endlich die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue Passus:
"Begriffsbestimmungen", Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a)im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b)im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Das bedeutet: Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als "wirksamer Impfschutz" anerkannt, sondern als "wirksamer Impfschutz" gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.
Beispiel: Ein Hund wurde im Jahr 2004 in der Schweiz mit dem Impfstoff Rabdomun geimpft und wurde dann nach Deutschland gebracht. Der Schweizer Beipackzettel von Rabdomun besagt, daß der Impfstoff mindestens drei Jahre lang Schutz vor einer Tollwutinfektion verleiht.
Diese Impfung muß nunmehr auch in Deutschland anerkannt werden. Das heißt: Auch in Deutschland muß dieser Hund erst im Jahr 2007 wieder gegen Tollwut geimpft werden!
Denn: Die jährliche Tollwutimpfung wird nun auch in Deutschland nicht mehr verlangt!
Es bleibt aber ein Problem, und zwar die im neuen Verordnungstext angesprochenen Angaben des Herstellers zum Zeitraum, innerhalb dessen die Wiederholungsimpfung fällig wird.
Quelle:
http://www.haustierimpfungen.de/index2.htm _________________ "Wenn WIR es schaffen, unseren Kindern vorzuleben, dass
alles was lebt beseelt ist und dass wir diese Leben
schützen und respektieren und ihm das geben und schützen
was es zum Leben benötigt und was Gott ihnen gegeben hat,
haben wir EINEN TEIL VON GOTTES WILLEN vollbracht. Wenn
wir dieses Wissen auch an unseren NÄCHSTEN weitergeben,
sind wir schon eine kleine Minderheit. Wenn aus der
kleinen Minderheit, eine NEUE Bewegung zur Freiheit allen
Lebens, was GOTT geschaffen hat heran wächst, sehe ich,
dass wir es schaffen werden, unseren tierischen Mitgeschöpfen
ein artgerechtes Leben auf Erden zu bieten. So will es GOTT,
der Schöpfer des unendlichen Universums und ALLEN Lebens."
(von Tina Weldle) |
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